Kommentar zum Strafgesetzbuch und Nebengesetze
Herbert Tröndle, Otto Schwarz, Eduard Dreher
neueste Auflage 1997; C. H. Beck, Mchn.
Der berühmte "Dreher-Tröndle" ist 1997 erschienen und
berücksichtigt folglich bereits die letzte Strafrechtsreform, die zu
umfangreichen Änderungen geführt hat und ältere Kommentare fast
unbrauchbar gemacht hat.
Mit dem vorliegenden Kommentar macht man
sicherlich einen guten Kauf, man sollte sich jedoch auch einige Mängel
bewußt machen, bevor man zum Kauf schreitet. Vorteilhaft ist es sicher
in jedem Fall, einen Kommentar im Haus zu haben. Das Nachschlagen von
einzelnen Tatbeständen, deren Voraussetzungen, Definitionen und
Besonderheiten ist dann auch zu Hause möglich.
Beim Dreher-Tröndle ist
besonders hervorzuheben, daß er durch seine Fettdrucke an wichtigen
Stellen das Lesen erleichter und das Überlesen verhindert.
Umfangreiche Literaturangaben und Rechtssprechungshinweise, sowie
Verweise auf Großkommentare machen den Dreher-Tröndle auch in der
Hausarbeit unentbehrlich. Einen großen Nachteil hat dieser Kommentar
jedoch. Er wird unter den Studenten als der Mindermeinungs-Kommentar
gehandelt und das stimmt auch. Oftmals wird im Dreher-Tröndle eine
Mindermeinung dargestellt, ohne dass mann erkennen kann, daß eine
solche vorliegt. Dies läßt das Buch also mit ein wenig Vorsicht
betrachten.
Gerade aber im Hinblick auf die erschwingliche Preisklasse
unter den Kommentaren kann zu einem Kauf nur zugeraten werden. Sollte
man jedoch zu dem Schluß kommen, einen Kommentar nicht unbedingt zu
brauchen, sollte man es lassen. Im Strafgesetzbuch gibt es laufend
Änderungen, die einen Kommentar von heute rasch zu einem von gestern
machen können. Also gut bedenken.
B.Reich, Jura, Uni Göttingen
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