Allgemeines Verwaltungsrecht
Eberhard Schmidt-Aßmann u.a.
10. Aufl., 1995, Walter de Gruyter
Das "Allgemeine Verwaltungsrecht", dessen Herausgeber Schmidt-Aßmann
ist, enthält Beiträge verschiedener Autoren. Naturgemäß fällt es schwer, ein
Buch, dessen einzelne Kapitel von unterschiedlichen Autoren alleine
bearbeitet wurden mit einer einheitlichen Kritik zu versehen. Dennoch gibt
es Gemeinsamkeiten, die hier aufgezeigt werden sollen.
Auffällig ist zunächst, die Masse der vorhandenen Fußnoten. Teilweise nehmen
diese sogar die Hälfte der Seite ein. Dies ist ohne Zweifel von Vorteil,
wenn man nach weiterführender Literatur etwa im Rahmen einer Hausarbeit
sucht. Wer sich jedoch mit Hilfe dieses Werkes erstmals in das allgemeine
Verwaltungsrecht einarbeiten will, wird mit der Anzahl der weiterführenden
Literaturhinweise schlicht überfordert sein. Negativ fällt besonders auf,
daß große Teile des Buches für den Studenten eher unwesentlich sind. So
handelt beispielsweise das erste Kapitel von "Verwaltung und
Verwaltungsrecht im demokratischen und sozialen Rechtsstaat". Auf 110 Seiten
wird u.a. in aller Kleinlichkeit die staatliche Verwaltung erklärt: der
Begriff im organisatorischen Sinne, im materiellen Sinne, im formellen
Sinne. All diese Dinge sollte man tatsächlich einmal gehört haben. Jedoch
empfiehlt sich dafür eher der Besuch einer Vorlesung, denn diese vermittelt
das erforderliche Wissen in diesem Bereich ohne Zweifel schneller und vor
allem billiger. Auch die nachfolgenden Autoren sind außerordentlich
ausführlich und scheinen zudem alle bemüht zu sein, dem Studenten die
Einarbeitung so schwierig wie möglich zu gestalten.
Wer in diesem Buch auf konkrete Beispiele zu den abstrakten Erklärungen
hofft, wird bitter enttäuscht werden. Dem Verständnis noch zusätzlich
abträglich ist die Tatsache, daß in diesem Buch (ebenso wie auch im
"Besonderen Verwaltungsrecht") stets die unterschiedliche Gesetzgebung aller
Bundesländer berücksichtigt wird. Dies führt dazu, daß man sich aus den
gegebenen Erklärungen zunächst die für das eigene Bundesland zutreffenden
heraussuchen muß. Gerade im Öffentlichen Recht kann jedem Studenten nur
geraten werden, sich ein Lehrbuch zu kaufen, welches speziell auf das eigene
Bundesland abgestimmt ist.
Fazit: Das Buch ist mit 70 DM zu teuer und enthält reichlich für das erste
Staatsexamen irrelevantes Wissen. Überdies ist es nur mäßig verständlich.
Dies gilt insbesondere wegen der Beachtung der unterschiedlichen Rechtslage
in allen Bundesländern. Geeignet ist es lediglich zum Auffinden
weiterführender Literatur im Rahmen einer Hausarbeit.
D.Bach, Rechtswissenschaft, Universität Köln
Bestellinfos bei: Amazon.de - JPC - 2. Hand