Besonderes Schuldrecht
Hans Brox
neueste Auflage, 1999, C.H.Beck Verlag
Wie die anderen Werke von Hans Brox gehört auch diese Buch zu
Klassikern der Juar-Lehrbücher. Es wird sowohl von Professoren als
auch von Studenten oft empfohlen und das zu Recht.
Behandelt werden
in diesem Buch die wichtigsten Teile des Besonderen Schuldrechts.
Begonnen wird mit dem Sachmängelgewährleistungsrecht, es folgen die
Darstellung der typischen Vertragstypen im BGB, wie zum Beispiel
Mietvertrag, sowie die gesetzlichen Schuldverhältnissen, das
Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen. Dieses
Buch ist sehr gut strukturiert, besteht aus übersichtlichen, gut
gegliederten Kapiteln, die wiederum einen umfangreichen Literaturteil
an, sodaß es dem Studenten leichter fällt, daserlernte zu wiederholen
und zu vertiefen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Buch, daß
anders als in seinem Allgemeinen Teil des BGB
der Autor auch
Meinungsstreitigkeiten zufriedenstellend darstellt oder zumindest
einen Literaturhinweis gibt. Dieses Buch wird zudem häufig
überarbeitet, sodaß die aktuellsten Gerichtsentscheidungen
berücksichtigt werden und es dem Studenten so ermöglicht wird, immer
auf dem neuesten Stand zu bleiben. Ebenfalls lobenswert ist auch der
Preis, der bei den guten Jurabüchern noch in der untersten Kategorie
liegt. Insgesamt bleibt zu sagen, daß dieses Buch eine Anschaffung
wert ist, denn für Erstsemester gibt es eine kaum bessere Alternative
und auch für Fortgeschrittene ist dieses Buch noch ein gutes
Nachschlagewerk.
B.Reich, Jura, Uni Göttingen
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Zu den sicher erfolgreichsten Lehrbüchern gehört "Besonderes
Schuldrecht" von Hans Brox. Vom Aufbau ähnelt es dem
Schuldrecht AT vom
gleichen Autor, d.h. der Autor verzichtet auf Fußnoten. Stattdessen befinden
sich die (wenigen) Verweise im Text. Ausführlicher ist dagegen die jedem
Kapitel vorangestellte Auswahl der weiterführenden Literatur. Mit den
meisten anderen Büchern von Brox teilt auch dieses die leichte
Verständlichkeit. Insbesondere die vielen kurzen Beispiele, mit denen das
Buch durchsetzt ist, erleichtern das Verständnis und auch das Behalten des
gelernten. Insgesamt läßt sich sagen, daß das Buch sowohl geeignet ist, um
sich erstmals in die Materie einzuarbeiten, als auch für eine Wiederholung
des Stoffes zur Erlangung der Examensreife zu empfehlen ist.
Das Buch behandelt quasi jede einzelne Anspruchsgrundlage des besonderen
Teils, insbesondere natürlich die besonders relevanten Ansprüche aus Kauf,
Miete, Darlehen, Bürgschaft, Werk-/Dienstvertrag sowie die Geschäftsführung
ohne Auftrag. Auch auf "abgelegenere" Gebiete wie den Arztvertrag oder das
Reisevertragsrecht wird in der gebotenen Kürze eingegangen. Den Abschluß
bilden die Vorschriften der ungerechtfertigen Bereicherung und der
unerlaubten Handlung die entsprechend ihrer Examensrelevanz einen großen
Raum einnehmen. Auch in diesem Zusammenhang wird auf eher unbekannte und für
das Examen wohl unbedeutende Haftungsgrundlagen aus dem LuftverkehrsG, dem
AtomG, dem WasserhaushaltsG sowie dem GentechnikG eingegangen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, daß es sich bei dem Besonderen Schuldrecht um
ein umfassendes und gut verständliches Buch handelt, daß die Grundlagen
abdeckt, jedoch auch darüber hinaus geht.
D.Bach, Rechtswissenschaft, Universität Köln
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In sehr gut verständlicher und klarer Ausdrucksweise vermittelt Hans
Brox in seinem Buch „Besonderes Schuldrecht“ aus der Reihe „Grundrisse
des Rechts“ die Inhalte der einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils
des Zweiten Buches des BGB, dem Schuldrecht. Dabei verwendet der Autor
neben der anerkennenswerten klaren Aufbaustruktur, die er konsequent
über den gesamten Inhalt seines Buches beibehält, auch zahlreiche
Kurzbeispiele, durch die das Verständnis der besprochenen und
dargelegten Inhalte wesentlich erhöht wird.
Ebenfalls sehr hilfreich sind neben dem ausführlichen
Stichwortverzeichnis, das insbesondere für fortgeschrittene Studenten
der Mittel- und Endphase eine gute Ausgangslage zum Auffinden einzelner
Probleme und Begriffe bietet, auch die zahllosen Literaturverweisungen,
durch die eine Vertiefung und Erweiterung des jeweiligen Teilabschnittes
problemlos erfolgen kann. Somit ist das Buch nicht nur als
vorlesungsbegleitende Lektüre für Studenten des zweiten Semesters
geeignet, sondern eben bei einem Rückgriff auch für höhere Semester für
einen schnellen Überblick über das Rechtsgebiet.
Infolge des äquivalenten Aufbaus des Buches im Vergleich zum BGB ist
sowohl eine systematische Erarbeitung des Inhalts möglich, wie aber auch
eine kapital- oder abschnittsweise Vorgehensweise, da Rückverweisungen
auf bereits behandelte Stoffteile eher selten sind und im Zweifel auch
zügig nachgelesen werden können.
Angesichts des relativ günstigen Preises sowie der hohen inhaltlichen
Qualität empfiehlt sich die Anschaffung durchaus und ist, neben einem
konsequenten Durcharbeiten, nicht allzu lange zu bedenken.
D.Diehm, Jura, Julius-Maximilian-Universität Würzburg
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